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   BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88   

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https://dejure.org/1990,1944
BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88 (https://dejure.org/1990,1944)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1990 - I ZR 120/88 (https://dejure.org/1990,1944)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 (https://dejure.org/1990,1944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mietkauf - Zahlungsaufschub - Entgeltliche Stundung - Kaufoption - Kreditgewährung

  • werbung-schenken.de

    Mietkauf

    UWG § 1; PAngV § 1; PAngV § 4
    Vorsprung durch Rechtsbruch; Preisangabe bei Krediten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietkauf; Angabe des effektiven Jahreszinses bei Mietkauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1257
  • MDR 1990, 798
  • WM 1990, 1307
  • BB 1990, 2141
  • DB 1990, 2318
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88
    Sie umfaßt auch Kredite, die zur Finanzierung eines Warenerwerbs vom Händler selbst angeboten werden, ohne daß ein Dritter als Kreditgeber eingeschaltet wird (BGH, Urt. v. 15.6.1989 - I ZR 183/87, GRUR 1989, 762, 763 Stundungsangebote m.w.N.).

    Sollte eine Abstaffelung für kürzere Zeiträume angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten nicht oder nur schwer durchführbar sein, folgt daraus noch nicht, daß die Beklagte von der Verpflichtung des § 4 Abs. 1 PAngV freigestellt ist (vgl. BGH GRUR 1989, 762, 763 - Stundungsangebote; OLG Frankfurt BB 1987, 1837 f).

    Anders als das Berufungsgericht gemeint hat, handelt es sich bei § 4 Abs. 1 PAngV auch nach der Neufassung der Preisangabenverordnung um eine wertneutrale Ordnungsvorschrift, deren Verletzung erst dann als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn der Verletzer sich mit einer Werbung der vorliegenden Art bewußt und planmäßig einen wettbewerblichen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (vgl. BGH GRUR 1989, 762, 764 - Stundungsangebote).

  • OLG Frankfurt, 25.06.1987 - 6 U 67/86

    Kfz-Handel; Privat-Leasingangebote mit Erwerbsrecht; Angabe des effektiven

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88
    Der von der Beklagten beworbene Mietkauf ist mit einer Kreditgewährung in diesem Sinne verbunden (vgl. auch OLG Frankfurt BB 1987, 1837 f zum Leasingangebot mit Kaufoption).

    Sollte eine Abstaffelung für kürzere Zeiträume angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten nicht oder nur schwer durchführbar sein, folgt daraus noch nicht, daß die Beklagte von der Verpflichtung des § 4 Abs. 1 PAngV freigestellt ist (vgl. BGH GRUR 1989, 762, 763 - Stundungsangebote; OLG Frankfurt BB 1987, 1837 f).

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88
    Bei einer solchen Werbung hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß der mit der Werbung angesprochene Letztverbraucher vom Regelfall eines Mietkaufs ausgehen wird; d.h., er wird darunter einen Mietvertrag mit einer Kaufoption verstehen, bei dem also der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1985 - VIII ZR 73/84, WM 1985, 634, 635; Palandt/Putzo, BGB, 49. Aufl. 1990, Einf. 3 a aa vor § 535).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20

    Reichweite der coronabedingten Sonderregelung des § 67 Abs 5 Satz 3 SGB II

    Den Regelfall eines Mietkaufs bildet der mit einer Kaufoption versehene Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl BGH, Urteil vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 -, Rn 22).
  • OLG Köln, 08.11.2018 - 15 U 178/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die Anzeige von Suchergebnissen im Internet

    Denn von Klägerseite ist der Umfang der Berufung von vornherein auf den in ihrer Berufungsbegründung enthaltenen eingeschränkten Unterlassungsantrag beschränkt worden, so dass die Klageabweisung durch das Landgericht mit dem weitergehenden Antrag rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 15.03.1990 - I ZR 120/88 - zitiert nach juris - Tz 29).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2020 - 17 U 789/19

    Widerruf eines bereits beendeten Kfz-Darlehensvertrages

    Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (BGH, Urteil vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 17 U 110/22

    Aussonderung nach § 47 InsO

    Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (BGH, Urteil vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 -, Rn. 22, juris; Skusa, NJW 2011, 2993, beck-online).
  • BayObLG, 29.10.2004 - Verg 22/04

    Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins bei Errichtung staatlich

    Erwähnt wird insoweit ausdrücklich der so genannte Mietkauf, der sich als Verbindung von Mietvertrag mit Kaufoptionsvertrag darstellt (BGH WM 1985, 634/635; WM 1990, 1307/1308).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 315/91

    Finanzkaufpreis ohne Mehrkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich nicht um eine entgeltliche Kreditierung, sondern um einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub für den Kunden handelt (vgl. BGH, Urt. v. 15.3. 1990 - I ZR 120/88, WM 1990, 1307, 1308 - Mietkauf).
  • KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04

    Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks

    Der Vertrag entspricht auch nicht dem vom Kläger angeführten Mietkauf, der im Regelfall nur eine Kaufoption des Mieters vorsieht, d.h. das Recht, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl. BGH WM 1990, 1307).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98

    Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Übt der Mieter das Optionsrecht aus, das regelmäßig zu einem zumindest die Hauptleistungspflichten des Kaufvertrages und die Anrechnungsklausel enthaltenden Vertragsangebot besteht, stellt sich die nunmehr durch Annahme des Angebots entstehende Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises so dar, dass die auf den Kaufpreis anzurechnenden Mietbeträge im Nachhinein zu Ratenzahlungen auf den Kaufpreis werden und der nunmehr fällige Restkaufpreis als bis dahin gestundet anzusehen ist (vgl. BGH- Urteil vom 15. März 1990 I ZR 120/88, BB 1990, 2141 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - A 12 S 1086/92

    Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern

    "Mietkauf" ist ein Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die (in der Regel neue) Sache zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird, es ist also ein Mietvertrag mit einem Kaufoptionsvertrag verbunden (vgl. BGH, WM 1990, 1307; OLG Köln, VersR 1992, 871; Palandt, BGB, 1994, Einf. v. § 535 RdNr. 21 ff.).
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